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Angebote und Mitteilungen sind
ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an
Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet.
Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als
vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht
in Höhe der ortsüblichen und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovision.
Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Auslassung sind
vorbehalten. |
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Werden über und von uns namhaft
gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art, insbesondere
solche Verträge abgeschlossen, welche Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfänger
wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenen
Objekt verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig.
Hierbei ist ohne Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Abschluß solcher
Verträge erfolgt. Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen
Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen.
Dieses gilt auch bei Abschluss einer Vertriebsvereinbarung, wobei
die Höhe der Provision sich nach dem angebotenen Kaufpreis richtet. |
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Der Provisionsanspruch entfällt
nicht, wenn der abgeschlossene Kauf-, Miet- oder Vertriebsvertrag
später rückgängig gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird.
Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar
und fällig bei notariellen Kaufabschluss bzw. bei Vertragsabschluß.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Angaben sind Verkäufer-
bzw. Vermieterangaben oder daraus berechnet. Falls nicht anders
vereinbart, gilt folgende vom Käufer zu zahlende Maklergebühr zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer:
1) Eigentumswohnung 6,0% zuzüglich MwSt.
2) bebauter und unbebauter Grundbesitz 6,0% zuzüglich MwSt.
3) Mindestprovision für Vermittlung bzw. Nachweis von bebauten und
unbebauten Kaufobjekten 2.560,- € zzgl. MwSt.
4) für Mietwohnungen nehmen wir 2 Kaltmieten und für Gewerbemieten
3 Kaltmieten Provision zzgl. MwSt. |
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Der Auftraggeber bzw. Angebotsempfänger
kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits
gekannt zu haben, wenn er dem Makler dieses innerhalb von drei Tagen
nach Eingang des Angebotes mitteilt und dem Makler gleichzeitig
bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls
gilt der Nachwies des Objektes als von uns erfolgt. Die Mitteilung
an den Makler hat per Einschreiben zu erfolgen. |
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Obige Bedingungen auch für mündliche
bzw. telefonisch erfolgte Angebote. |
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Mündliche Abreden sind nur gültig,
wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden. |
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Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist der Geschäftssitz des Maklers. |
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